Reklamationen

Eventuelle Reklamationen sind dem örtlichen SONNE UND STRAND Büro umgehend zu melden (Telefonnummer und Anschrift finden Sie in Ihrem Mietvertrag).

Die Öffnungszeiten unserer Servicebüros gehen aus dem folgenden Link hervor: Öffnungszeiten.

Reklamationen über die Reinigung des Hauses müssen SONNE UND STRAND sofort am Ankunftstag mitgeteilt werden. Andere Reklamationen müssen ebenfalls so mitgeteilt werden, dass es möglich ist, Abhilfe zu schaffen. Der Feriengast ist nach dänischem Gesetz dazu verpflichtet, SONNE UND STRAND eine angemessene Frist zur Abhilfe von eventuellen Fehlern/Mängeln zu geben. Eine eventuelle Entschädigung wird erst ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem die Reklamation bei SONNE UND STRAND eingeht.

WICHTIG: Wenn der Feriengast das Ferienhaus verlässt, ohne SONNE UND STRAND vorher mündlich zu benachrichtigen und ohne SONNE UND STRAND eine angemessene Abhilfe-Frist zu geben, hat SONNE UND STRAND keine Rückzahlungspflicht.