Wenn nicht ausdrücklich anders in der Hausbeschreibung angegeben, ist Brennholz nicht im Mietpreis enthalten. Es kann beim Kaufmann oder am Straßenrand/Verkaufsstand erworben werden. Evtl. am Ferienobjekt vorhandenes Brennholz ist Privateigentum des Hausbesitzers, kann aber in einzelnen Fällen gegen Bezahlung benutzt werden. Bezahlung für Brennholz wird für den Hausbesitzer im Ferienhaus hinterlegt.
Bei extremen Windverhältnissen kann es vorkommen, dass der Kamin nicht benutzt werden kann, da der Rauch in den Schornstein zurückgedrückt wird. Zum Anzünden darf nur Zeitungspapier und trockenes, unbehandeltes Holz benutzt werden. Bitte benutzen Sie auch kein Holz, das Sie am Strand gefunden haben, da das im Holz enthaltene Salz den Ofen beschädigen kann. Überhitzung des Ofens kann zu Schäden und Brandgefahr führen! Es kann vorkommen, dass Sie bei Ihrer Ankunft Asche im Ofen vorfinden. Wir fordern unsere Feriengäste nämlich dazu auf, Asche, die bei Abreise noch warm ist, aufgrund von Brandgefahr im geschlossenen Ofen liegen zu lassen. Überhitzung kann zur Brandgefahr führen und den Ofen beschädigen.