Aktualisiert 02.03.22

Reisende aus EU– und Schengenländern können ohne weitere Corona-Auflagen nach Dänemark einreisen – unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status. Auch ungeimpfte Personen sind von der Testpflicht bei Einreise befreit.

Lesen Sie hier mehr:(in englischer Sprache):
https://en.coronasmitte.dk/travel-rules/categorization-of-countries

Falls Sie einen Test brauchen, finden Sie hier eine Übersicht über die Testzentren in den verschiedenen Regionen:
https://coronasmitte.dk/raad-og-regler/kort-over-covid-19-testcentre

Ab Donnerstag den 3. März, wird Dänemark von den deutschen Behörden nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Das bedeutet, dass die Quarantäne für Heimreisende Urlaubsgäste weg fällt.

Falls Sie wegen einer dänischen Grenzschließung nicht zu Ihrem gemieteten Ferienhaus anreisen können, werden wir Ihnen einen Gutschein über den ausgezahlten Mietbetrag ausstellen. Der Gutschein ist 5 Jahre in ganz Dänemark gültig. Nebenkostenvorauszahlung, evtl. Endreinigung und Bestellung von Wäschepaketen, Kinderbett, Hochstuhl etc. werden rückgezahlt. Bei einer Quarantäne können wir keinen Gutschein ausstellen.

Die Sicherheit, die Gesundheit und das Wohlbefinden – sowohl unserer Gäste, als auch unserer Angestellten – sind für uns dabei stets das Allerwichtigste. Sie sollen sich sicher fühlen, wenn Sie Urlaub bei uns machen! Wir haben daher eine Reihe besonderer Abläufe eingeführt, um das Infektionsrisiko in unseren Büros und in unseren zahlreichen Ferienhäusern zu minimieren. Diese Abläufe entsprechend den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.

Wir haben nachstehend eine Reihe von Informationen zusammengestellt, um mögliche Fragen zu beantworten und Ihnen bestmöglich zu helfen.

Bitte zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, falls die Liste nicht die Antwort auf Ihre persönliche Frage enthält. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Da wir zur Zeit sehr viele Anfragen erhalten, kann es jedoch etwas länger als sonst dauern, bis Sie unsere Antwort erhalten. Bitte haben Sie ein wenig Geduld.

Auf ein frohes und baldiges Wiedersehen in einem dänischen Ferienhaus! Wir freuen uns darauf, Sie zu einem schönen und erholsamen Urlaub willkommen zu heißen!

Fragen und Antworten
Informationen für Reisende von und nach Bornholm
Wie ist unsere Situation, wenn die dänische Regierung die dänische Grenze aufgrund der Corona-Pandemie schließt und wir somit keine Möglichkeit haben, unseren Urlaub im Ferienhaus anzutreten?

Eine Grenzschließung durch die dänischen Behörden ist eine Entscheidung, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können. Sie werden von SONNE UND STRAND kontaktiert, sollte Ihr Urlaubsaufenthalt von Einreiserestriktionen betroffen sein. Wir werden Ihnen in dem Fall aus Kulanz einen Gutschein über den ausgezahlten Mietbetrag ausstellen. Nebenkostenvorauszahlung, evtl. Endreinigung und Bestellung von Wäschepaketen, Kinderbett, Hochstuhl etc. werden rückgezahlt.

Wofür können wir unseren Gutschein verwenden?

Sobald Sie Ihren Gutschein erhalten, können Sie ihn bei der Zahlung einer neuen Buchung verwenden. Unter folgendem Link sind nähere Informationen erhältlich, wie Sie Ihren Gutschein einlösen können: https://www.sonneundstrand.de/gutschein

Ist Urlaub in einem Ferienhaus sicher?

Ja. Verglichen mit anderen Urlaubsformen ist ein Aufenthalt in einem Ferienhaus sicher. Sie befinden sich mitten in der Natur und entscheiden selbst, ob Sie den Aufenthalt alleine oder zusammen mit der Familie, Freunden oder anderen Menschen genießen möchten.

Wir tun stets unser Bestes, um die Sauberkeit unserer Ferienwohnungen zu gewährleisten. Die Sicherheit unserer Mitarbeiter und unserer Feriengäste hat höchste Priorität. Wir tun unser Möglichstes, damit Ihr Aufenthalt bei uns so sicher wie möglich ist. Als wir von Covid-19 erfuhren, wurden erweiterte Richtlinien für unser Reinigungspersonal ausgearbeitet. Die Richtlinien umfassen eine Reihe von Maßnahmen, die das Infektionsrisiko in unseren Ferienwohnungen minimieren sollen. Diese Abläufe befolgen die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden.

Können wir in unser gemietetes Ferienhaus einziehen, ohne Kontakt mit dem Personal zu haben?

In manchen Fällen kann man bei der Ankunft den Schlüssel usw. in einem Briefkasten abholen. In anderen Fällen kann man das Ferienhaus mit einem persönlichen Kode aufschließen, ohne dass man das Büro vor Ort aufsuchen muss. Fragen Sie bitte Ihr Büro vor Ort, welche Möglichkeiten bei Ihrem Ferienhaus bestehen.

Was sollen wir tun, wenn eine(r) von uns unmittelbar vor Reiseantritt an Covid-19 erkrankt?

Schicken Sie bitte eine E-Mail an stornierung@sonneundstrand.de, in der Sie uns über die Erkrankung informieren. Sonne und Strand schickt Ihnen danach einen Link zu, über den Sie Kontakt zur Reiseversicherung ?Gouda Rejseforsikring? aufnehmen können. Sie müssen eine gültige ärztliche Bescheinigung vorlegen können. Wir versuchen, Ihre Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Zurzeit kann es jedoch etwas länger als sonst dauern, bis Sie unsere Antwort erhalten.

Eine oder mehrere Personen in unserer Gruppe zählen bezüglich Covid-19 zur Risikogruppe. Greift unsere Rundum-Versicherung?

Eine Stornierung wird von unserer Rundum-Versicherung gedeckt, falls eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, die bestätigt, dass die Person aus Krankheitsgründen nicht in der Lage ist, das Ferienhaus während des Mietzeitraums zu nutzen. Die Rundum-Versicherung deckt jedoch nicht automatisch, weil man zur Risikogruppe zählt. In diesem Fall gelten die normalen Stornierungsbedingungen.

Was sollen wir tun, falls der Verdacht besteht, dass eine(r) von uns während unseres Aufenthalts im Ferienhaus mit Covid-19 infiziert wurde?

Suchen Sie so schnell wie möglich ärztliche Hilfe auf. Dort hilft man Ihnen weiter. Sie müssen auch das Büro vor Ort telefonisch über die Situation informieren.